Keine Urheberrechtsverletzung durch bloßes Anschauen einer Website
Wenn man eine Website aufruft, speichert der eigene Rechner diese Seite automatisch in seinem Cache-Speicher ab. Der Europäische Gerichtshof hat nun der D.A.S. zufolge entschieden, dass das automatische Entstehen von Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte im Cache und auf dem Bildschirm selbst keine Urheberrechtsverletzung ist. (EuGH, Az. C-360/13) (dpp)
-
Keine Urheberrechtsverletzung durch bloßes Anschauen einer Website. Foto: dpp
Anhang