AvD fordert auf dem Verkehrsgerichtstag kein generelles Tempolimit
23. Jan 2007 - Auto-Reporter.Net
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) besetzt beim 45. Verkehrsgerichtstag am 25. und 26. Januar 2007 in Goslar mit seinen Verkehrsexperten Arbeitkreise und wird die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Dazu gehört beispielsweise die Diskussion um generelle Tempolimits, die im Arbeitskreis III "Geschwindigkeit als Unfallursache" geführt werden soll. Der AvD lehnt generelle Tempolimits als unwirksam ab und plädiert für situationsbezogene und damit für den Autofahrer nachvollziehbare Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur so könne eine hohe Akzeptanz geschaffen werden, die nachhaltig die Verkehrssicherheit fördert. Zum Thema "Autokauf im Internet" (Arbeitskreis II) möchte der Automobilclub die Anbieter der Internetplattformen mehr in die Pflicht nehmen. Beim Thema "Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten" (Arbeitskreis IV) geht es um Sinn oder Unsinn der Erhöhung von BuÃgeldern, gegen die sich der AvD klar ausspricht, da die derzeitige Mischung aus Punktesystem und BuÃgeld ausreichend ist, wenn an den Gefahrenpunkten die nötige Kontrolldichte vorhanden ist. Der Arbeitskreis V widmet sich dem Thema "Zündsperre ein neuer Weg zur Alkoholprävention?". Diese Forderung nach technischer Alkoholprävention hat nach Ansicht des AvD kaum Chancen. Die "Baustellen auf Autobahnen" sind Thema des 6. Arbeitskreises. Der Wunsch, nach einem Unfall die Fahrzeugdaten auszuwerten, wird immer gröÃer, das ist Thema des Arbeitskreises VII "Die Auswertung von Fahrzeugdaten bei der Unfallanalyse" Bereits heute werden in den Datenspeichern der Fahrzeuge viele Daten abgespeichert, auf die zum Zwecke der Unfallermittlung Zugriff genommen werden soll. (ar/nic)










