AvD setzt sich erfolgreich gegen "Gebühren-Abzocke" ein
20. Oct 2006 - Auto-Reporter.Net
Seit etwa einem Jahr gibt es neue Zulassungsdokumente für Kraftfahrzeuge. Zwar gibt es keine Umtauschpflicht für "Altpapiere", sofern jedoch eine Ãnderung in den Papieren vorgenommen wird, wie bei einem Halterwechsel, ist der Umtausch zwingend. Bisher wurde von den Behörden eine Bearbeitungsgebühr von 12,80 Euro erhoben, um die alten Dokumente zurück zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hinterfragte diese Praxis - und erzielte einen Erfolg. Da in den neuen Zulassungsdokumenten nicht mehr alle Daten aufgenommen werden, die ehemals in den Papieren standen, rieten Experten grundsätzlich dazu, die alten Papiere nach Entwertung zurückzuverlangen und aufzubewahren. Die Behörden reagierten: Warum nicht für die Verwaltungstätigkeit "Entwertung und Rückgabe" eine Gebühr erheben? Die "Serviceleistung" wurde mit 12,80 Euro in Rechnung gestellt. Die Begründung hat den AvD interessiert. Die Antwort der Behörde: "Es handele sich bei der Entscheidung darüber, ob die alten Papiere ausgehändigt werden oder nicht, um eine Ausnahmeentscheidung, denn das Gesetz besage, dass die alten Papiere grundsätzlich einzuziehen seien. Und für eben eine solche Ausnahmeentscheidung könne man laut Gebührenordnung eine Gebühr erheben." Der Verkehrsclub beantragte eine Prüfung im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss. Jetzt wurde abschlieÃend mitgeteilt, dass "da es inzwischen wegen der Häufigkeit der Fälle die Rückgabe des Fahrzeugbriefes zur Regel geworden sei, bei den obersten Verkehrsbehörden der Länder Einigkeit bestehe, dass mit der Gebühr für den Umtausch des Fahrzeugbriefs in Höhe von 5,10 Euro auch der Aufwand für die Rückgabe des entwerteten Dokuments abgegolten sei. Von einer Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werde künftig abgesehen." Der AvD will überprüfen, ob die Entscheidung von den Behörden umgesetzt wird. (ar/sb)









